Änderung der ZPO per 1. Januar 2025
Die neuen Bestimmungen regeln den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung. Ihr Einsatz bei mündlichen Prozesshandlungen ist von der Zustimmung der Parteien abhängig. Das Gericht kann die Einvernahme von Zeugen mittels Videokonferenz oder anderen elektronischen Mitteln durchführen, dazu braucht es kein Erfordernis der Zustimmung der Parteien.
Familienrecht
Neu gilt das vereinfachte Verfahren für das kontradiktorische Scheidungsverfahren und selbständige Unterhaltsklagen. Das vereinfachte Verfahren ist laienfreundlich konzipiert. Es stellt geringere Anforderungen an die Parteien, weist im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren einen vereinfachten Ablauf auf und ist vorwiegend mündlich.
Das Schlichtungsverfahren bei Klagen bei Kinderbelangen entfällt.