Aussageverweigerungsrecht zum Zweiten
Es freut mich, dass mein Beitrag Aussageverweigerungsrecht – Wann haben Sie das Recht zu schweigen? auf Interesse stößt und ich wiederholt darauf angesprochen werde.
Aufgrund der mir gestellten Fragen möchte ich meinen damaligen Beitrag ergänzen:
Ergänzungen:
- Polizei und Staatsanwaltschaft wissen um ihr Recht auf Aussageverweigerung. Wenn Sie als beschuldigte Person oder Auskunftsperson befragt werden, so muss Sie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft am Anfang der Befragung auf Ihr Recht auf Aussageverweigerung hinweisen. Wird dies unterlassen, ist die Befragung nicht verwertbar. Scheuen Sie sich also nicht, das Recht in Anspruch zu nehmen.
- Die Polizei hat normalerweise einen handfesten Grund, warum sie Sie befragt. Auch wenn Sie keine blasse Ahnung haben, um was es gehen könnte, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Befragungstermin wahrzunehmen. Am Anfang der Befragung muss Ihnen die Polizei jedoch den Grund für die Einvernahme eröffnen.
- Ob es sinnvoll und zielführend ist, das Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, muss im Einzelfall angeschaut werden. Es gibt kein Patentrezept.
Hierzu ein paar Beispiele:
- Wenn Sie z.B. verdächtigt werden, eine Einbruchserie begangen zu haben, fahren Sie womöglich besser, wenn Sie erstmals keine Angaben machen. Bei einem frühen Geständnis können Sie zwar von einem Strafrabatt profitieren, sie werden aber vermutlich mehr Einbrüche zugeben als Ihnen die Polizei nachweisen kann, was im Ergebnis zu einer höheren Strafe führen kann. Vermeiden Sie verfrühte Geständnisse!
- Wenn Sie aufgewühlt sind, zum Beispiel nach einer Festnahme oder unmittelbar nach einem Verkehrsunfall ist es womöglich besser, vorerst keine Aussage zu machen, bis Sie sich etwas beruhigt haben. Selbst eine Bemerkung, die nur im Rapport der Polizei steht, ist sehr schwierig aus der Welt zu schaffen. Vermeiden Sie Aussagen, die Sie später bereuen!
- Nach der Festnahme die Tat mit irgendwelchen (halb)erfundenen Geschichten, möglicherweise unter Druck, zu bestreiten, ist psychologisch nachvollziehbar. Die Polizei kann das Gesagte aber häufig überprüfen, und Sie stehen dann ev. als Lügner da. Hätten Sie von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht, so hätte die Polizei Sie nicht anhand Ihrer Aussagen überführen können. Vermeiden Sie Falschaussagen, weil Sie die Polizei unterschätzen!
- Die Aussage zu verweigern, macht dann Sinn, wenn Sie nicht wissen, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat. Es ist immer dann angebracht, wenn Sie den Eindruck bekommen, dass die Polizei Kenntnis von der Tat hat, aber nicht vom Täter.
Beispiel: Die Polizei legt einer des Einbruches verdächtigen Person aufs Geratewohl Fotos von Einbrüchen vor. Liegt hingegen eine Strafanzeige gegen Sie vor und haben Sie schon vor der Befragung Kenntnis davon, beispielsweise weil die Nachbarin Ihnen vorwirft, Ihr Hund habe sie gebissen, kann es besser sein, auszusagen. Entlastende Tatsachen sollten Sie möglichst früh vorbringen. Nehmen Sie die Gelegenheit für eine Stellungnahme wahr!
Aussageverweigerung schützt vor Strafe nicht, jedoch müssen die übrigen Beweismittel für eine Bestrafung ausreichen. Die Aussage zu verweigern, muss sorgfältig abgewogen werden. Gerne schaue ich mir Ihren Fall näher an!