Belege für das Scheidungsverfahren
Erforderliche Belege für das einvernehmliche Scheidungsverfahren
Am einfachsten lässt sich sich die Ehe auflösen, wenn beide Ehepartner dies wollen. Grundlage dieser einvernehmlichen Scheidung bietet die Scheidungskonvention. Dazu braucht es folgende Belege:
1. Familienschein:
- Bei mind. einem Schweizer Ehegatten: amtlicher Auszug aus dem Zivilstandsregister (Original, nicht älter als 3 Monate)
- Bei Ausländer: Heiratsurkunde und/oder Familienschein (Originale), Attest oder Wohnsitzbestätigung der Familie (nicht älter als 3 Monate)
2. Unterlagen zum Einkommen (von beiden Ehegatten)
- Lohnausweis des letzten Jahres
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Selbständig Erwerbende: Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Belege über weitere Einnahmen (z.B. IV-Rente, AHV-Rente usw.)
- Sozialhilfebudget oder Abrechnungen der Arbeitslosenkasse
3. Unterlagen zur Unterhaltsberechnung (von beiden Ehegatten)
- Mietvertrag
- Bei Wohneigentum: Hypothekarzinsbelastung inkl. Amortisation (aktueller Stand) und Belege zu den Nebenkosten (Auslagen Gebäudeversicherung, Kehricht, Heizöl etc.)
- Krankenkassenpolice
- Krankenkassenpolicen der Kinder
- Unterlagen über evtl. Prämienverbilligung
- Allfällige Lebensversicherungen, etc. (Police)
- Belege über Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Abonnemente, nicht Einzelfahrten)
- Belege über Autokosten (Versicherungspolice, letzte Steuerrechnung, Mietvertrag Parkplatz)
- Belege über selbstgetragene Gesundheitskosten
- Belege über Weiterbildungskosten
- Belege über Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder (KiTa, Tagesmutter)
- Besondere Auslagen für die Kinder (Nachhilfe, Kurse, Hobbies, Gesundheitskosten)
- Belege über weitere regelmässige Auslagen (z.B. Versicherungen)
4. Unterlagen zu den aktuellen Vermögensverhältnissen (von beiden Ehegatten)
- Kontoauszüge aller auf Ihren Namen lautenden Bank- und Postkonten (letzter Monat)
- Bei Wohneigentum: Grundbuchauszug, Kaufvertrag
5. Unterlagen zu den aktuellen Vermögensverhältnissen (von beiden Ehegatten)
- Kontoauszüge aller auf Ihren Namen lautenden Bank- und Postkonten (letzter Monat)
- Bei Wohneigentum: Grundbuchauszug, Kaufvertrag