Einsprache Strafbefehl

by | Dec 28, 2018 | Strafrecht

Wenn Sie von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl per Einschreiben erhalten haben, dann können Sie innert einer Frist von zehn Tagen schriftlich Einsprache erheben. Wird die Frist verpasst, so wird der Strafbefehl rechtskräftig und damit zu einem vollstreckbaren Strafurteil. Strafbefehle werden im Massengeschäft (427‘500 Strafbefehle im Jahre 2017) erlassen und stützen sich sehr oft ausschliesslich auf die polizeilichen Ermittlungen. Die Beschuldigten werden nicht angehört. Es kann somit nicht genug betont werden: Strafbefehle sind fehleranfällig!

Handelt es sich um Verkehrsdelikte oder Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wurde die Einsprachefrist verpasst, so bekommen Sie zum zweiten Mal Post: Dieses Mal vom Strassen­verkehrs­amt. Auf den Strafbefehl folgt der Führerausweisentzug.

Damit nicht genug. Eine Geldstrafe/Freiheitsstrafe oder eine Busse über CHF 5‘000.00 wird im Strafregister eingetragen. Dies kann negative Konsequenzen bei der Arbeitssuche oder in einem Einbürger­ungs­ver­fahren zur Folge haben.

Sie können auch selbst Einsprache erheben. Die Einsprache muss nicht begründet werden, es genügt der Satz: „Ich erhebe Einsprache“. Gegen die Entrichtung einer Gebühr können Sie bei der Staatsanwaltschaft die Anfertigung von Kopien der Akten verlangen. Warum also sollten Sie eine auf Strafrecht spezialisierte Anwältin beauftragen? Dies hat folgende Vorteile:

  • Nach Erhalt der Akten werde ich Ihnen erläutern, wie die Chancen Ihrer Einsprache stehen. Ich kann beurteilen, ob die Strafe angemessen ist. Somit kann ich Sie vor unnötigen Kosten und einer höheren Strafe bewahren, denn vor Gericht können Sie auch eine strengere Strafe erhalten. Bis zum Abschluss der Parteivorträge kann eine Einsprache vor Gericht zurückgezogen werden, ohne dass weitere Kosten anfallen.
  • Ich berate Sie darüber, welche Beweisanträge gestellt werden sollen (z. B. Zeugenbefragungen, Einreichung von Unterlagen) und erkläre Ihnen den weiteren Verlauf des Verfahrens.
  • Ebenso werde ich Sie bei Einvernahmen vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft begleiten und an den Einvernahmen von möglichen Zeugen, Auskunftspersonen oder Mitbeschuldigten teilnehmen.
  • Ich kontrolliere, ob die Polizei und Staatsanwaltschaft die strafprozessualen Regeln einhalten. Zudem garantiere ich, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft die Befragung korrekt protokollieren und keine unzulässigen Fragen stellen. Leider wird immer wieder die Erfahrung gemacht, dass ein Beschuldigter, der anwaltschaftlich vertreten ist, von der Polizei und Staatsanwaltschaft ganz anders behandelt wird, als wenn er ohne Rechtsbeistand einvernommen wird.
  • Sind Sie mittellos und weitere Voraussetzungen erfüllt, so beantrage ich bei der Staatsanwaltschaft die amtliche Verteidigung. In diesem Fall werden die Anwalts- und Gerichtskosten vorerst vom Staat übernommen.