Trennungs- und Scheidungsverfahren
Eine Trennung oder Scheidung kann einvernehmlich erfolgen. Kommt es zu keiner Einigung, muss das Gericht entscheiden.
Nachfolgend werden die verschiedenen Trennungs- und Scheidungsabläufe kurz zusammengefasst.
1. Aussergerichtliche Trennung
Kosten: Allenfalls Kosten für rechtliche Beratung.
- Trennung im gegenseitigen Einvernehmen und gegenseitige Einigung der Trennungsfolgen.
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- Schriftliches oder mündliches Festhalten einer Trennungskonvention. Grundsätzlich kein Gericht notwendig.
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- Achtung: Haben die Ehegatten gemeinsame minderjährige Kinder, sind die Regelungen betreffend die Kinderbelange gerichtlich zu genehmigen, damit die Vereinbarung auf dem Rechtsweg vollstreckt werden kann. Eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung benötigen Sie beispielsweise auch, um als getrennt lebende Person Sozialhilfe, staatliche Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussung zu beantragen.
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- Wenn keine Einigung erreicht werden kann: Eheschutz oder Scheidung auf gemeinsames Begehren.
2. Trennung durch Eheschutz
Kosten: Mindendestens CHF 1‘000.00. Kostenvorschuss durch antragstellende Person oder Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.
- Einseitiger oder gemeinsamer Antrag auf Trennung und Regelung der Trennungsfolgen.
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- Möglichkeit, von superprovisorischen Massnahmen.
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- Gemeinsame Anhörung der Ehegatten und der Kinder (Kind kann verzichten) durch die zuständige Gerichtsperson. Klärung ob einvernehmliche Regelungen getroffen werden können. Trifft dies zu, Anfertigung der Eheschutzmassnahmen durch das Gericht.
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- Wenn keine Einigung erreicht wird, entscheidet das Gericht.
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- Möglichkeit einer Berufung innert 10 Tagen.
3. Scheidung auf gemeinsames Begehren (Vollständige Einigung)
Kosten: Mindestens CHF 800.00 pro Ehepartner oder Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Bei anwaltlicher Vertretung zusätzlich Anwaltskosten.
- Gemeinsamer Antrag mit umfassender Einigung (Konvention) aller Nebenfolgen.
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- Anhörung der Ehegatten und der Kinder (Kind kann verzichten) durch das Gericht. Überprüfung der getroffenen Konvention.
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- Unterzeichnung der Konvention durch die Ehegatten. Scheidungsurteil wird erstellt.
4. Scheidung auf gemeinsames Begehren (Teileinigung)
Kosten: Mindestens CHF 800.00 pro Ehepartner oder Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Bei anwaltlicher Vertretung zusätzlich Anwaltskosten.
- Gemeinsamer Antrag mit Teileinigung zu den Nebenfolgen.
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- Möglichkeit, vorsorgliche Massnahmen zu beantragen.
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- Anhörung der Ehegatten und der Kinder (Kind kann verzichten) durch das Gericht, zu denjenigen Nebenfolgen über die sich die Ehegatten einig sind. Versuch zur einvernehmlichen Regelung über restliche Folgen. Wenn dies gelingt, wird Scheidungsurteil erstellt. Wenn keine Einigung möglich ist, Vorladung zur Hauptverhandlung.
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- Durchführung einer Gerichtsverhandlung über die Punkte, wo keine Einigung erzielt werden konnte. Entscheid durch das Gericht.
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- Möglichkeit einer Berufung innert 30 Tagen.
5. Scheidung auf Klage oder wegen Unzumutbarkeit
Kosten: Mindestens CHF 2‘000.00, Kostenvorschuss durch antragstellende Person oder Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Zusätzlich Anwaltskosten.
- Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung.
Klage vor Ablauf der zweijährigen Trennung wegen Unzumutbarkeit.↓
- Möglichkeit, vorsorgliche Massnahmen zu beantragen.
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- Anhörung der Ehegatten und der Kinder durch das Gericht. Versuch einer einvernehmlichen Regelung der Scheidungsfolgen. Wenn möglich, wird Scheidungsurteil erstellt. Kann keine Einigung erzielt werden, Vorladung zur Hauptverhandlung.
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- Durchführung einer Gerichtsverhandlung über die Punkte, wo keine Einigung erzielt werden konnte. Entscheid durch das Gericht.
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- Möglichkeit einer Berufung innert 30 Tagen.